Förderungen GRADE Center Gender 2024

Für die unten aufgeführten Förderungen gibt es drei Einreichungsfristen, jeweils zum 15.1., 15.6. und 15.10. eines Jahres. Nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist werden Sie baldmöglichst über die Entscheidung bezüglich Ihres Antrags informiert.

 

1. Reisekostenförderung

Das GRADE Center Gender vergibt Reisekostenzuschüsse für wissenschaftliche Tagungen, Workshops, Retreats oder Forschungsaufenthalte an die Mitglieder des Centers in Höhe von bis zu 400 EUR.

 

2. Kinderbetreuung

Das GRADE Center Gender bezuschusst Kosten der Kinderbetreuung für Mitglieder des Centers während wissenschaftlichen Tagungen, Workshops, Retreats oder Forschungsaufenthalten.

 

3. Publikationskosten

Das GRADE Center Gender vergibt Publikations-/und Übersetzungsmittel zur Fertigstellung von Qualifikationsprojekten in Höhe von bis zu 300 EUR.

 

Adresse

Alle Unterlagen sind entweder per Mail an Dr. Johanna Leinius (Leinius@em.uni-frankfurt.de) oder per Post an das Cornelia Goethe Centrum (Theodor-W.-Adorno-Platz 6, Postfach PEG 4, 60629 Frankfurt am Main) zu richten.

Förderbedingungen

  • Die Kandidat*in muss reguläres Mitglied des GRADE Centers Gender sein. Assoziierte Mitglieder sind von der Fördermöglichkeit ausgeschlossen.
  • Die jeweilige Kandidat*in darf im vorangegangenen Förderzeitraum keine Förderzusage seitens des Centers Gender erhalten haben.
  • Für den Besuch der Veranstaltung darf kein Antrag auf Förderung bei einem anderen GRADE Center gestellt worden sein. Der Besuch eines Workshops, einer Tagung oder eines Retreats darf immer nur von jeweils einem GRADE Center gleichzeitig gefördert werden.
  • Das Mitglied muss den Nachweis einer aktiven Teilnahmeleistung (Poster-/Vortrags-/Moderationsbeitrag o.ä.) durch die Annahme des jeweiligen Beitrags seitens der Tagungsorganisation erbringen. Bei Retreats muss ein kurzer Bericht über dessen Verlauf verfasst werden.
  • Der Inhalt des Tagungsbeitrags bzw. das Ziel des Forschungsaufenthalts muss in direktem Zusammenhang zum jeweiligen Qualifikationsprojekt (MA-Thesis, Dissertation oder Habilitation) stehen.
  • Im Falle einer Förderzusage müssen alle erforderlichen Nachweise (s.u.) bis vier Wochen nach Ende der jeweiligen Tagung/Konferenz postalisch eingereicht werden (Adresse siehe oben).

Antragsverfahren

  1. Füllen Sie das Antragsformular (GCG-RF-01) aus, und reichen Sie das (unterschriebene) Dokument zzgl. der im Formular angegebenen erforderlichen Anlagen (s.u.) an die oben angegebene Adresse ein.
  2. Die Anlagen beinhalten (a) einen Kosten- und Finanzierungsplan, der unter Einschluss des erbetenen Betrags eine gesicherte Finanzierung erkennen lässt, (b) das (eingereichte) Abstract zum geplanten Tagungsbeitrag, (c) das Programm der Veranstaltung (kann spätestens bis Tagungsbeginn nachgereicht werden) sowie (d) den Annahme-Nachweis durch die Tagungsorganisation (kann ebenfalls spätestens bis Tagungsbeginn nachgereicht werden). Bei Förderanträgen für Forschungsaufenthalte fügen Sie bitte (1) einen Zeitplan für den Aufenthalt sowie (2) eine Beschreibung der Tätigkeiten während des Forschungsaufenthalts bei. Außerdem benötigen wir hier (3) eine kurze Bestätigung Ihrer Betreuung (2-Zeilen, gerne per Mail) über die Zweckmäßigkeit des Forschungsaufenthalts für die Abschlussarbeit.  Bitte senden Sie diese Dokumente an die oben angegebene Adresse
  3. Nach einer formalen und inhaltlichen Prüfung entscheidet die Center-Leitung jeweils nach dem 15.1., 15.6. und 15.10. eines Jahres über die Bewilligung der Anträge.
  4. Das Center informiert Sie zeitnah, ob Ihr Antrag bewilligt werden konnte.
  5. Nach der Tagung/Konferenz bzw. dem Forschungsaufenthalt reichen Sie bitte in einem Zeitraum von maximal vier Wochen sämtliche Belege sowie das Erklärungsformular (GCG-RF-02) per Post beim GRADE Center Gender an die oben angegebene Adresse ein.
  6. Sie bekommen den beantragten und von der Center-Leitung genehmigten Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen. Maßgeblich dafür ist, dass Sie nachweisen können, dass Ihnen die Kosten tatsächlich entstanden sind. Sollten die Kosten geringer sein als ursprünglich zur Übernahme beantragt, sind Sie verpflichtet, dies im Erstattungsantrag deutlich zu machen.