Netzwerk Geschlechterforschung Hessen

Allgemeine Bestimmungen

  1. Zweck und Zielsetzung

    Ziel des Netzwerkes ist es, die Geschlechterforschung ausgehend von hessischen Wissenschaftseinrichtungen zu stärken, institutionell weiter zu verankern, weiterzuentwickeln und nach außen hin zu repräsentieren.  Wir fördern den inter- und transdisziplinären Austausch, unterstützen Wissenschaftler*innen aller Statusgruppen und stärken die Sichtbarkeit und Anerkennung der Geschlechterforschung in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft.

    Weiteres zu Zweck und Zielsetzung findet sich im Leitbild des Netzwerks.

  2. Geltungsbereich

    Diese Geschäftsordnung gilt für alle Mitglieder und Organe des Netzwerks. Sie regelt interne Abläufe, Entscheidungsprozesse, die Organisation sowie die Zusammenarbeit der Netzwerkpartner*innen.

Mitgliedschaft

  1. Voraussetzungen und Aufnahme

    Mitglied des Netzwerks kann jede natürliche Person werden, die sich aktiv für die Geschlechterforschung einsetzt, mit dem Leitbild des Netzwerks übereinstimmt und die mit dem Bundesland Hessen verbunden ist.

    Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich (Internet-Formular) an den Sprecher*innenrat. 
    Über die Aufnahme entscheidet der Sprecher*innenrat nach Prüfung.

  2. Rechte und Pflichten der Mitglieder

    Jedes Mitglied hat das Recht, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen, den Sprecher*innenrat zu wählen, für den Sprecher*innenrat zu kandidieren und sich an den Aktivitäten des Netzwerks zu beteiligen.

    Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Netzwerks zu unterstützen und die Geschäftsordnung einzuhalten.

  3. Austritt und Ausschluss

    Der Austritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich erklärt werden. Der Sprecher*innenrat aktualisiert jährlich die Mitgliederliste. Wenn ein Mitglied zweimal innerhalb von 6 Monaten nicht auf eine direkte Kontaktaufnahme per E-Mail reagiert, in der nach dem Wunsch auf Verbleib im Netzwerk gefragt wird, wird die Person aus der Mitgliederliste entfernt und somit auch ihre Mitgliedschaft beendet.

    Bei groben Verstößen gegen das Leitbild des Netzwerkes hat der Sprecher*innenrat das Recht, über den Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden. Über den Ausschluss wird das Mitglied schriftlich informiert. Ausschlüsse werden bei der Mitgliederversammlung mitgeteilt.

Organe des Netzwerks

  1. Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung ist das beschlussfassende Organ, in dem alle Mitglieder stimmberechtigt sind.

    Ihre Aufgaben sind: Genehmigung der Geschäftsordnung, Wahl und ggf. Abwahl des Sprecher*innenrats, Festlegung von Leitlinien und Leitbild und Beschlussfassung über wesentliche strategische Fragen.

  2. Sprecher*innenrat

    Der Sprecher*innenrat besteht aus in der Regel fünf bis sieben gewählten Mitgliedern, welche idealerweise aus unterschiedlichen hessischen Universitäten, Hochschulen oder außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtungen kommen, sowie unterschiedlichen Statusgruppen angehören. Gewünscht ist eine ausgewogene Vertretung der hessischen wissenschaftlichen Zentren aus dem Bereich der Geschlechterforschung. 

    Auf Wunsch von gewählten Mitgliedern des Sprecher*innenrats kann jeweils eine Stellvertretung für die entsprechenden Personen gewählt werden. Eine Vertretung kann auch in der laufenden Wahlperiode bestellt werden; dies muss durch den amtierenden Sprecher*innenrat durch einfache Mehrheit bestätigt und den Mitgliedern des Netzwerks schriftlich per E-Mail umgehend mitgeteilt werden. Jedes Mitglied kann innerhalb von zwei Wochen nach Versenden der Mitteilung ein Veto in Schriftform einlegen. 

    Die Aufgaben des Sprecher*innenrats sind: Operative Leitung des Netzwerks, Koordination von Projekten, Vorbereitung und Umsetzung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, Entscheidungen über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern sowie externe Repräsentation des Netzwerks. 

    Entscheidungen werden in gemeinsamer Debatte getroffen, im Ausnahmefall können Entscheidungen im Mehrheitsentscheid getroffen werden. Der Sprecher*innenrat orientiert sich in seiner Entscheidungsfindung und Kommunikation an dem Leitbild.

  3. Arbeitsgruppen

    Bei Bedarf können themenspezifische Arbeitsgruppen oder Ausschüsse eingerichtet werden, um konkrete Projekte oder Aufgabenfelder (z. B. Forschung, Förderung von ECRs, Öffentlichkeitsarbeit) zu bearbeiten.

Arbeitsweise der Organe

  1. Mitgliederversammlung

    Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.  Der Sprecher*innenrat legt den Termin der Mitgliederversammlung fest.
    Zur Mitgliederversammlung muss mindestens 14 Tage vorher schriftlich per E-Mail und mit der Tagesordnung der Mitgliederversammlung eingeladen werden.

    Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Sprecher*innenrat oder von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Netzwerks einberufen werden. Zu diesen muss ebenso mindestens 14 Tage vorher schriftlich per E-Mail eingeladen werden.

    Beschlüsse innerhalb der Mitgliederversammlung werden in offener Abstimmung und auf Antrag in geheimer Abstimmung gefasst. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit durch die bei der Mitgliederversammlung Anwesenden gefasst. Für Satzungs- oder Geschäftsordnungsänderungen ist in der Mitgliederversammlung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Bei Stimmenthaltungen gilt, sofern nicht vor der entsprechenden Abstimmung anders geregelt, die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen.

    Vorschläge zur Änderung der Geschäftsordnung können von jedem Mitglied eingebracht werden.
    Änderungen bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der in der Mitgliederversammlung vertretenen Mitglieder.

  2. Sprecher*innenrat

    Die Wahl des Sprecher*innenrates findet in geheimer Abstimmung auf der Mitgliederversammlung statt. Der Sprecher*innenrat wird für 2 Jahre gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich.

    Gewählt sind die maximal sieben Personen mit den meisten Stimmen. Bei Stimmengleichheit auf dem siebten Platz entscheidet das Los. Jedes Mitglied kann bis zu sieben Stimmen vergeben. Das Kumulieren der Stimmen ist nicht möglich. Zur Durchführung der Sprecher*innenwahl werden eine Person als Wahlvorstand und bis zu drei Personen als Zählkommission gewählt. Diese Personen dürfen nicht für den Sprecher*innenrat kandidieren.

    Sprecher*innenratssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. Beschlüsse werden in Protokollen dokumentiert. Die Protokolle sind auf Wunsch eines Mitglieds einsehbar.

  3. Arbeitsgruppen

    Arbeitsgruppen dokumentieren ihre Arbeit und erarbeiten Vorschläge, die in den jeweiligen Sitzungen des Sprecher*innenrats oder den Mitgliederversammlungen eingebracht werden. Sie erstatten in den Mitgliederversammlungen Bericht.

Inkrafttreten und Schlussbestimmungen

  1. Diese Geschäftsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 9.10.2025 in Kraft.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.